Gesetze / Rechtsprechung / § 109 WDO 2025
Entscheidungen zu § 109 WDO 2025
10 Entscheidungen der Bundesgerichte · Gegenstand der Urteilsfindung
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BVerwG, 12.07.2024 – 2 WDB 8/24
Beschluss
1. Gegen eine Aussetzung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens nach § 83 Abs. 3 Satz 1 WDO ist die Beschwerde nach § 114 Abs. 1 WDO statthaft. 2. Ein verwaltungsgerichtliches Verfahren ist ein anderes gesetzlich geor…
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BVerwG, 18.06.2024 – 2 WDB 6/24
Beschluss
Gegen eine Aussetzung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens nach § 99 Abs. 2 WDO ist die Beschwerde nach § 114 Abs. 1 WDO statthaft.
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BVerwG, 28.02.2024 – 2 WDB 10/23
Beschluss
Die Beschwerde nach § 114 WDO ist auch gegen Durchsuchungsanordnungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Satz 1 WDO außerhalb gerichtlicher Disziplinarverfahren statthaft.
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BVerwG, 03.09.2021 – 2 WDB 4/21
Beschluss
Ein gerichtliches Disziplinarverfahren ist in der Regel auch dann gemäß § 83 Abs. 1 Satz 1 WDO auszusetzen, wenn gegen den Soldaten nur wegen eines Teils des Sachverhalts, der dem gerichtlichen Disziplinarverfahren zu Gr…
- BVerwG, 12.05.2026 – 2 WDB 4.26 Beschluss
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BVerwG, 01.10.2025 – 2 WD 30.24
Urteil
Der auf innerer Überzeugung beruhende Widerruf des Diensteides durch einen Soldaten ist im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen mit der Entfernung aus dem Dienstverhältnis zu ahnden.
- BVerwG, 14.08.2025 – 2 WD 29.24 Urteil
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BVerwG, 17.09.2024 – 2 WD 5/24
Urteil
Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet auch bei einer bloßen Beihilfe zur räuberischen Erpressung die Höchstmaßnahme.
- Hessischer Verwaltungsgerichtshof, 28.08.2024 – 28 A 1429/21.D Beschluss
- Truppendienstgericht Süd, 03.02.2022 – S 8 VL 33/ 21 Urteil