Gesetze / Rechtsprechung / § 109 WDO 2025

Entscheidungen zu § 109 WDO 2025

10 Entscheidungen der Bundesgerichte · Gegenstand der Urteilsfindung

  1. BVerwG, 12.07.2024 – 2 WDB 8/24 Beschluss

    1. Gegen eine Aussetzung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens nach § 83 Abs. 3 Satz 1 WDO ist die Beschwerde nach § 114 Abs. 1 WDO statthaft. 2. Ein verwaltungsgerichtliches Verfahren ist ein anderes gesetzlich geor…

  2. BVerwG, 18.06.2024 – 2 WDB 6/24 Beschluss

    Gegen eine Aussetzung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens nach § 99 Abs. 2 WDO ist die Beschwerde nach § 114 Abs. 1 WDO statthaft.

  3. BVerwG, 28.02.2024 – 2 WDB 10/23 Beschluss

    Die Beschwerde nach § 114 WDO ist auch gegen Durchsuchungsanordnungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Satz 1 WDO außerhalb gerichtlicher Disziplinarverfahren statthaft.

  4. BVerwG, 03.09.2021 – 2 WDB 4/21 Beschluss

    Ein gerichtliches Disziplinarverfahren ist in der Regel auch dann gemäß § 83 Abs. 1 Satz 1 WDO auszusetzen, wenn gegen den Soldaten nur wegen eines Teils des Sachverhalts, der dem gerichtlichen Disziplinarverfahren zu Gr…

  5. BVerwG, 12.05.2026 – 2 WDB 4.26 Beschluss
  6. BVerwG, 01.10.2025 – 2 WD 30.24 Urteil

    Der auf innerer Überzeugung beruhende Widerruf des Diensteides durch einen Soldaten ist im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen mit der Entfernung aus dem Dienstverhältnis zu ahnden.

  7. BVerwG, 14.08.2025 – 2 WD 29.24 Urteil
  8. BVerwG, 17.09.2024 – 2 WD 5/24 Urteil

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet auch bei einer bloßen Beihilfe zur räuberischen Erpressung die Höchstmaßnahme.

  9. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, 28.08.2024 – 28 A 1429/21.D Beschluss
  10. Truppendienstgericht Süd, 03.02.2022 – S 8 VL 33/ 21 Urteil